Corona-Schutzschild: Fragen und Antworten zu den Hilfsprogrammen

Für Unternehmen gibt es Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften und die Möglichkeit, Steuern herabsetzen zu lassen oder zu stunden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld für ihren Betrieb zu beantragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Hilfskredite zur Verfügung. Für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, gibt es den KfW-Unternehmerkredit, für Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Darüber hinaus können kleinere und mittelständische Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Schnellkredit ohne Kreditrisikoprüfung beantragen. 

Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Hilfspaket auf den Weg gebracht, das laufend ergänzt wird. Hierzu gehören z. B.

  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds für staatliche Liquiditätsgarantien und Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen.
  • Soforthilfe (direkte Zuschüsse) für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
  • Hilfsprogramme zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern (KfW-Sonderprogramme für Kredite und Ausweitung im Bereich der Bürgschaftsprogramme)
  • Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Solo-Selbstständige
  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
  • Erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung

Das BMF hat auf seiner Website unter FAQ – Fragen und Antworten eine Zusammenstellung veröffentlicht, die einen informativen Überblick vermittelt.

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