Konjunkturpaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, ein umfangreiches Paket von Maßnahmen beschlossen, das auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen umfasst. Die Koalition hat sich unter anderem auf die folgenden Eckpunkte verständigt:

  • Kinderbonus für Familien: Eltern erhalten einmalig 300 € pro Kind, das zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt wird.
  • Freibetrag für Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag von derzeit 1.908 € soll für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 € angehoben werden.
  • Absenkung der Mehrwertsteuer: Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
  • Sozialgarantie 2021: Durch die Corona-Krise steigen die Ausgaben in allen Zweigen der Sozialversicherung. Bis einschließlich 2021 soll durch Bundeszuschüsse sichergestellt werden, dass die Sozialversicherungsbeiträge 40% nicht übersteigen.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Zur Verbesserung der Liquidität wird die Fälligkeit auf den 26. des Folgemonats verschoben.
  • Steuerlicher Verlustrücktrag: Die Begrenzung des Verlustrücktrags wird für Verluste der Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erhöht. Es soll ein Mechanismus geschaffen werden, wonach der Verlustrücktrag bereits bei der Abgabe der Steuererklärung für 2019 wirksam wird (z. B. durch eine steuerliche Corona-Rücklage).
  • Degressive Abschreibung: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden, sollen mit dem Faktor 2,5 (maximal 25%) abgeschrieben werden können.
  • Steuerliche Forschungszulage: Die Bemessungsgrundlage soll rückwirkend zum 1.1.2020 befristet bis zum 31.12.2025 auf bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen angehoben werden.
  • Förderung von Elektrofahrzeugen: Für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 € soll der Bundeszuschuss von 3.000 € auf 6.000 € steigen (befristet bis zum 31.12.2021).
  • Private Nutzung von E-Fahrzeugen: Für reine Elektrofahrzeuge, bei denen die sog. 0,25%-Methode angewendet werden kann, wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 € auf 60.000 € erhöht.
  • Anrechnung der Gewerbesteuer: Der Ermäßigungsfaktor bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb wird auf das 4-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht.
  • Körperschaftsteuer-Modernisierung: Es soll ein Optionsmodell geschaffen werden, wonach Personengesellschaften die Möglichkeit haben werden, die Anwendung der Körperschaftsteuer zu wählen.
  • Stärkung der Kommunen: Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen, gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus und stärkt den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor.
  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
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