Internationales Steuerrecht

Aufgrund des Abbaus von Wirtschaftsbarrieren innerhalb der europäischen Union und der allgemeinen Globalisierung der Märkte nehmen die internationalen Verknüpfungen von Unternehmen und Wirtschaftsaktivitäten stetig zu. Ausländische Märkte werden dabei sowohl als Beschaffungsmärkte als auch zur Ausweitung des Geschäftsfeldes betrachtet. Aus derartigen Aktivitäten ergeben sich besondere Anforderungen auch für den steuerlichen Bereich, wie z.B. die Festlegung von Verrechnungspreisen zwischen Schwestergesellschaften oder die Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland.

Als Fachberater für internationales Steuerrecht stehen wir Ihnen in diesem Bereich zur Seite. Aufgrund der Grenznähe unserer Kanzlei haben wir uns insbesondere auf die Niederlande und Belgien spezialisiert und arbeiten soweit erforderlich mit ausländischen Berufskollegen zusammen.

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