Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wenn die Anfangspunkte einer Dienstreise nicht eingetragen wurden, aber der Anfangspunkt bei nahtlosem und identischem Kilometerstand aus dem Ziel der darüberliegenden Zeile (dem Endpunkt der vorherigen Fahrt) geschlussfolgert werden kann, muss im Einzelfall über die Ordnungsmäßigkeit entschieden werden. Dieser Punkt ist jedoch dann nicht klärungsbedürftig, wenn das Fahrtenbuch bereits aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäß ist.

Praxis-Beispiel:
Das Finanzgericht hat entschieden, dass die Fahrtenbücher des Steuerpflichtigen nicht ordnungsgemäß waren. Das Finanzgericht hat im Wesentlichen darauf abgestellt, dass der Steuerpflichtige in den Fahrtenbüchern seine Umwegfahrten – insbesondere bei wiederholt angefahrenen Zielen – nicht hinreichend kenntlich gemacht hat. Das ist erkennbar bei 528 Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Hauptkunden. Bei 478 dieser Fahrten sind die Entfernungen von 61 bis 63 km, bei 40 Fahrten eine um 20 km längere eingetragen worden. Bei 9 Fahrten ist eine gefahrene Strecke von 60 km und bei einer Fahrt eine gefahrene Strecke von 59 km eingetragen worden, ohne dass die Abweichungen erläutert wurden. Die Eintragung von 60 Km für die Strecke ist zudem unglaubwürdig, weil eine Internetrecherche ergeben hat, dass es keine Route vom Wohnhaus des Steuerpflichtigen zum Einsatzort beim Kunden gibt, die exakt 60 km beträgt. Die Eintragungen mit genau 60 km in den Fahrtenbüchern können daher nichtzutreffend sein. Allein diese Mängel waren für das Finanzgericht so gewichtig, dass es nicht mehr von einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ausging.

Das Finanzgericht hat seine Entscheidung, dass die Fahrtenbücher nicht ordnungsgemäß sind, kumulativ begründet. Es hat die Fahrtenbücher nicht allein deshalb als nicht ordnungsgemäß verworfen, weil der Steuerpflichtige nicht stets die Ausgangspunkte der Fahrten eingetragen hatte. Da dies nicht die alleinige Begründung ist, sondern auch die Abweichungen bei den erfassten Kilometern eine bedeutende Rolle spielten, war eine Revision nicht zuzulassen.

Fazit: Ein Fahrtenbuch zu führen, ist mit einem beachtlichen Aufwand verbunden. Bei einem elektronischen Fahrtenbuch werden automatisch alle Fahrten auch zeitlich erfasst. Danach müssen sich die Eintragungen richten. Nachträgliche Eintragungen und Ungenauigkeiten fallen sofort auf. Deshalb muss ein Fahrtenbuch immer zeitnah (möglichst täglich) mit großer Sorgfalt geführt werden.

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