Verlängerung der Steuererklärungsfrist 2020

Die Steuerklärungsfrist für das Jahr 2020 endet für Steuerpflichtige, die nicht von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft vertreten werden, mit Ablauf des Monats Juli 2021. Für Steuerpflichtige, die von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft vertreten werden, läuft die Steuererklärungsfrist spätestens Ende Februar 2022 aus.

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen, das nicht beratene Steuerpflichtige für die Abgabe ihrer Steuererklärungen für 2020 eine Fristverlängerung bis zum 31.10.2021 erhalten. Für Steuerpflichtige, die von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft vertreten werden, soll die Steuererklärungsfrist von Ende Februar 2022 bis spätestens zum 31.5.2022 verlängert werden.

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